Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter kann aber nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn der Mieter ein Unternehmer ist und die Vermietung für dessen Unternehmen erfolgt.
Die Vermietungsleistung ist als sonstige Leistung vom Mieter zwingend entsprechend der beabsichtigten Verwendung aufzuteilen (Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE). Ein Wahlrecht wie bei der Anschaffung oder Herstellung von gemischt genutzten einheitlichen Gegenständen, besteht nicht.
Die Option wird nur insoweit wirksam, als die Vermietungsleistung für den unternehmerischen Bereich des Mieters bestimmt ist. Dies gilt auch dann, wenn nach den getroffenen Mietvereinbarungen von einer einheitlichen Vermietung ausgegangen werden soll.
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