Wertguthaben auf Zeitwertkonten spiegeln Vorleistungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber wider. Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine umgehende Vergütung bestimmter Entgeltbestandteile für die geleistete Arbeit. Im Gegenzug wird der Arbeitswert seinem Zeitwertkonto gutgeschrieben (Geld oder Zeitguthaben). Bei wertpapiergebundenen Arbeitszeitkonten sichert der Arbeitgeber den späteren Auszahlungs- oder Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers durch den Kauf von Fonds- oder Wertpapieranteilen ab.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen zur Sicherung von Wertguthaben aus Arbeitszeit-, Zeitwert- und Lebensarbeitszeitkonten sowie Zusagen der betrieblichen Altersversorgung ausgelagerte Vermögenswert dem Treugeber zuzurechnen sind, gilt nach einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Folgendes:
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