OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.09.2010
S 2270 A - 11 - St 216

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.09.2010 (S 2270 A - 11 - St 216) - DRsp Nr. 2010/80483

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 10.09.2010 - Aktenzeichen S 2270 A - 11 - St 216

DRsp Nr. 2010/80483

Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften; Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

1. Allgemeines

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, wird eine Veranlagung nur unter den in § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 EStG genannten Voraussetzungen durchgeführt.

Mit mehreren Entscheidungen vom 22.05.2006 hat der BFH u. a. zur Problematik der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG Stellung genommen und zugleich die Frage, ob die Antragsfrist verfassungsgemäß ist, dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Aus diesem Anlass weise ich auf folgende Besonderheiten hin:

2. Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG (410-€uro-Grenze)

2.1 Änderung durch das JStG 2007