Auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 AO wurden durch Rechtsverordnung vom 20.12.2010, BGBl 2010 I, 2183, (KonsVerNLDV) bestehende Konsultationsvereinbarungen mit der Niederlande in nationales Recht umgesetzt (zu Konsultationsvereinbarungsverordnungen im Allgemeinen, siehe ofix: DBA/OECD/64).
Die KonsVerNLDV ist bei der Anwendung und Auslegung des
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 01.01.2010 anzuwenden (§ 8 KonsVerNLDV).
Am 01.12.2015 ist das neue
Die deutsch-niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung hat folgenden Inhalt (Stand: 01.01.2015):
§ 1 - Abkommen
§ 2 - Anwendungsbereich
§ 3 - Territorialer Geltungsbereich des Abkommens
§ 4 - Anwendung des Artikels 10 des Abkommens
§ 5 - Aufteilung der Gewinne land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat
§ 6 - Besteuerung der Gewinne von in den Niederlanden ansässigen Blumenhändlern mit Umsätzen in Deutschland
§ 7 - Abfindungen an Arbeitnehmer
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