OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.12.2000
S 1301 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 12.12.2000 (S 1301 A) - DRsp Nr. 2008/84016

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 12.12.2000 - Aktenzeichen S 1301 A

DRsp Nr. 2008/84016

Besteuerung der Dividenden und der Zinsen nach Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung der französischen Steuergutschrift („avoir fiscal”) für aus Frankreich stammende Dividenden bei den deutschen Steuerfestsetzungen sowie Fiskalausgleich ab 1998

Nachstehend abgedruckt übersendet die OFD (auszugsweise) das BMF-Schreiben v. 14.11.2000 - IV D 3 - S 1301 Fra - 6/00 an die obersten FinBeh der Länder mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Aufgrund der Änderungen des französischen Rechts bei der Gewährung der Steuergutschrift an in- und ausländische Aktionäre französischer KapGes weist die OFD auf folgendes hin:

Bis einschl. 1997 wurde die französische Steuergutschrift den in Deutschland ansässigen Aktionären einheitlich in Höhe von 50 v. H. der gezahlten Bruttodividende gewährt. Bei einer KapGes als Dividendenempfängerin wurde (und wird) die Steuergutschrift nach Art. 9 Abs. 4 DBA/Frankreich nicht gewährt, wenn sie zu mindestens 10 v. H. an der ausschüttenden französischen Gesellschaft beteiligt ist, da Schachteldividenden gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA/Frankreich in Deutschland von der Besteuerung freigestellt sind.