OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.01.2012
S 0320 A - 1 - St 24

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 13.01.2012 (S 0320 A - 1 - St 24) - DRsp Nr. 2012/80265

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 13.01.2012 - Aktenzeichen S 0320 A - 1 - St 24

DRsp Nr. 2012/80265

Erlass des Landes Hessen über Steuererklärungsfristen des Kalenderjahres 2011

Im Rahmen des hessischen Pilotprojektes zur Neuregelung der Abgabefristen gilt für den Veranlagungszeitraum 2011 der in der Anlage beigefügte hessische Fristenerlass vom 05.01.2012. Dieser wird demnächst im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht. Das hessische Pilotprojekt wurde somit um ein Jahr verlängert.

Von den gleich lautenden Erlassen der übrigen obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen ist Hessen für den Veranlagungszeitraum 2011 auf Grund des Pilotprojektes ausgenommen.

Anlage: Erlass des Landes Hessen

vom 5. Januar 2012 über Steuererklärungsfristen

Hessisches Pilotprojekt zur Neuregelung der Abgabefristen

  • Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011

  • Fristverlängerung

I. Abgabefrist für Steuererklärungen

(1) Für das Kalenderjahr 2011 sind die Erklärungen

  • zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,