Durch das StSenkG v. 23.10.2000 (BStBl 2000 I S. 1428) ist in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Übertragung von Einzel- WG aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers oder aus dessen Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt neu geregelt worden. Diese Übertragung ist nunmehr - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - zwingend zum Buchwert vorzunehmen, was eine steuerneutrale Übertragung von Einzel- WG sicher stellt. Diese Neuregelung gilt für Übertragungen von WG ab dem 1.1.2001. Der Gesetzeswortlaut unterscheidet allerdings nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Einzel- WG, was zu Zweifeln hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Vorschrift geführt hat.
Gem. einem bundeseinheitlich gefassten Beschl. bittet die OFD, zur Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des StSenkG folgende Auffassung zu vertreten: