OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.06.2000
S 2730 A - 15 - St II 12

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.06.2000 (S 2730 A - 15 - St II 12) - DRsp Nr. 2008/81832

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 14.06.2000 - Aktenzeichen S 2730 A - 15 - St II 12

DRsp Nr. 2008/81832

§ 5 KStG Steuerfreiheit der Vermietungsgenossenschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG) Zwischenschaltung von Hausgemeinschaften

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG begünstigt, soweit sie Wohnungen ihren Mitgliedern zum Gebrauch überlassen. Nach Tz. 17 des Einführungserlasses vom 22.11.1991 - IV B 7 - S 2730 - 24/91 - (BStBl 1991 I S. 1014) muss der Mietvertrag mit demjenigen abgeschlossen werden, dem die Wohnung zum Gebrauch überlassen wird. Außerdem muss der Mieter oder sein Ehegatte Mitglied der Genossenschaft sein.

Zu der Frage, ob es unschädlich für die Steuerbegünstigung ist, wenn nach einem neuartigen Modell der Mieterbeteiligung die Wohnungen in einem Miethaus der Genossenschaft oder des Vereins als Ganzes an einen Zusammenschluss aller Bewohner des jeweiligen Objekts vermietet werden und diese Hausgemeinschaft - in der Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins oder einer GbR - Mietverträge mit den jeweiligen Nutzern der einzelnen Wohnungen abschließt, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten: