Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG begünstigt, soweit sie Wohnungen ihren Mitgliedern zum Gebrauch überlassen. Nach Tz. 17 des Einführungserlasses vom 22.11.1991 -
Zu der Frage, ob es unschädlich für die Steuerbegünstigung ist, wenn nach einem neuartigen Modell der Mieterbeteiligung die Wohnungen in einem Miethaus der Genossenschaft oder des Vereins als Ganzes an einen Zusammenschluss aller Bewohner des jeweiligen Objekts vermietet werden und diese Hausgemeinschaft - in der Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins oder einer GbR - Mietverträge mit den jeweiligen Nutzern der einzelnen Wohnungen abschließt, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
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