Eine Freistellung von Ruhegehaltszahlungen an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer nach dem jeweils einschlägigen
Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn von dem vorstehenden Grundsatz in bestimmten Fällen aus Vereinfachungsgründen abgewichen wird. Die betroffenen Fälle und die dabei vom Steuerpflichtigen bzw. dem Arbeitgeber vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen.
Die Vereinfachungen gelten auch, wenn in dem mit dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers geschlossenen
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