Bilanzielle Abbildung von Rechten an Filmwerken
Es ist gefragt worden, wie nachstehende Sachverhaltsgestaltung steuerlich zu behandeln ist:
Fernsehsender erwerben gegen ein einmaliges festes Entgelt ein ausschließliches Nutzungsrecht (Ausstrahlungsrecht) im Sinne des §
Das Entgelt ist erlösunabhängig (sog. Flat-Fee-Vereinbarungen).
(Davon abzugrenzen sind sog. Total-Buy-Outs, bei denen es zu einer Übertragung des gesamten Leistungsschutzrechts nach §
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bittet, dazu folgende Auffassung zu vertreten:
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