Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt; Bauträger
Nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für Bauleistungen, wenn er Unternehmer ist und selbst Bauleistungen erbringt. Welche Leistungen zu den Bauleistungen gehören, regelt Abschn. 13b.1 Abs. 3 bis 9 UStAE.
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