Es ist gefragt worden, wie der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen nach dem AVmG ertragsteuerlich zu erfassen ist.
Gemäß einer auf Bundesebene getroffenen Entscheidung bittet die OFD, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
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