OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.11.2003
S 2532 A - 92 - St II 2.02

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.11.2003 (S 2532 A - 92 - St II 2.02) - DRsp Nr. 2008/87160

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.11.2003 - Aktenzeichen S 2532 A - 92 - St II 2.02

DRsp Nr. 2008/87160

§ 180 AO; Anlagen FE-K 1 und 2 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

1. Allgemeines

  1. 1.1.

    Die Anlagen FE-K 1 und 2 werden benötigt in Fällen, in denen eine Personengesellschaft zwischen Kapitalgesellschaften geschaltet ist, d.h., einerseits sind ein oder mehrere Gesellschafter der Personengesellschaft Kapitalgesellschaften, andererseits ist die Personengesellschaft selbst wiederum an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Die Anlagen FE-K 1 und 2 folgen mithin dem bisherigen Vordruck ESt 1,2,3 B (K) nach.

  2. 1.2.

    Entsprechende Fälle können über die im GlnfD gespeicherten Daten nicht erkannt werden, so dass ein automatisierter Erklärungsversand nicht möglich ist. Die Vordrucke werden den Finanzämtern daher in einer geschätzten Anzahl zur Verfügung gestellt und sind den Steuerpflichtigen in einschlägigen Fällen zuzusenden.

2. Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruck ESt 1,2,3 B (K)

2.1. Zeilen 4, 5 - FE-K 1 (KZ 621, 624)