OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.02.2000
S 2244 A - 16 - St II 20

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.02.2000 (S 2244 A - 16 - St II 20) - DRsp Nr. 2008/81369

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.02.2000 - Aktenzeichen S 2244 A - 16 - St II 20

DRsp Nr. 2008/81369

§ 17 EStG Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins bei wesentlichen Beteiligungen i.S. § 17 EStG

Zur o.g. Problematik bittet die OFD, gemäß dem Ergebnis einer Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung zu vertreten:

Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für eine wesentliche Beteiligung i.S. des § 17 EStG ist sowohl die Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG als auch die Sonderrücklage nach § 17 Abs. 4 DMBilG als Bestandteil des maßgeblichen Eigenkapitals anzusehen und bei der Ermittlung der Anschaffungskosten anzusetzen.