OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.12.2000
S 2298 A - 3 - St II 13

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.12.2000 (S 2298 A - 3 - St II 13) - DRsp Nr. 2008/81341

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.12.2000 - Aktenzeichen S 2298 A - 3 - St II 13

DRsp Nr. 2008/81341

§ 36 EStG Anrechnung der Kapitalertragsteuer (Zinsabschlag) im Falle der Bilanzierung

Bei der Bilanzierung abgezinster Kapitalforderungen und in den Fällen des § 18a Abs. 1 Nr. 3 AuslInvestmG erfolgt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer stets im Erhebungsjahr, auch wenn die der Anrechnung zugrunde liegenden Einnahmen ganz oder teilweise bereits in früheren Jahren zu erfassen waren (R 213 g Abs. 1 Satz 4 EStR 1999).

Diese Fälle weisen die Besonderheit auf, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge und damit der Entrichtung des Steuerabzugs u.U. weit in der Zukunft liegt.