Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl 2002 I S.
Geringfügige Beschäftigungen sind unterteilt in
geringfügig entlohnte Beschäftigungen und
Beschäftigungen, die wegen ihrer kurzen Dauer geringfügig sind (sogenannte kurzfristige Beschäftigungen)
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