OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.01.2012
S 3138 A - 1 - St 115

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 24.01.2012 (S 3138 A - 1 - St 115) - DRsp Nr. 2012/80274

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 24.01.2012 - Aktenzeichen S 3138 A - 1 - St 115

DRsp Nr. 2012/80274

Einheitsbewertung; Minderung des Einheitswerts von Grundstücken, die durch Fluglärm beeinträchtigt sind; Verfügungen vom 30.11.2011 und 17.11.1977 - Az.: w.o.

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) vom 31. Oktober 2007 (BGBl 2007 I S. 2550) sind in der Umgebung von Flugplätzen Lärmschutzbereiche einzurichten, die das Gebiet der Schutzzonen außerhalb des Flugplatzgeländes umfassen. Diese Lärmschutzbereiche werden durch Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung festgesetzt (§ 4 Abs. 2 FluLärmG). Gegenüber der bisherigen Rechtslage (vgl. hierzu FluLärmG vom 30. März 1971) wurden die Grenzwerte für den durch Fluglärm hervorgerufenen äquivalenten Dauerschallpegel für die Schutzzonen 1 und 2 deutlich abgesenkt. Außerdem schreibt die Neuregelung die Einrichtung einer Nacht-Schutzzone vor.

Eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigung durch Lärm ist in der Einheitsbewertung durch einen Abschlag vom Grundstückswert zu berücksichtigen, wenn sich der wertmindernde Umstand noch nicht auf die maßgeblichen Berechnungsparameter ausgewirkt hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG). Bei der Gewährung dieser Abschläge ist Folgendes zu beachten: