OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.03.1997 S 2103
OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.03.1997 (S 2103) - DRsp Nr. 2008/84571
OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.03.1997 - Aktenzeichen S 2103
DRsp Nr. 2008/84571
§ 1 EStG Anwendung der Regelungen des Jahressteuergesetzes 1996 zur Umsetzung des EuGH-Urt. v. 14.2.1995 - Schumacker - im sog. „Altfällen”; Veranlagung von beschränkt steuerpflichtigen EU/EWR-Arbeitnehmern; Anwendung der §§ 1 Abs. 3, 1a, 50 Abs. 5 Nr. 2 EStG für Veranlagungszeiträume vor 1996
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