OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.06.2002
S 2223 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.06.2002 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/84273

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.06.2002 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/84273

§ 10b EStG Elternspende zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an öffentlichen Schulen

Hinsichtlich der Frage des Nachweises sog. „Elternspenden” zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an öffentlichen Schulen nimmt die OFD wie folgt Stellung:

1. Haben Eltern einen Förderverein nach Abschn. II Nr. 1 Satz 1 des Erl. des Hessischen Kultusministeriums v. 11.2.2002 (Amtsblatt 2002 S. 145) gebildet, sind dessen Vertreter berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Bei Zuwendungen bis zu 100 € kann auf eine besondere Zuwendungsbestätigung verzichtet werden, wenn der Verwendungszweck - einschließlich eines Hinweises über die Freistellung des Fördervereins durch das FA - auf dem Zahlungsbeleg vermerkt ist. Auf § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV wird hingewiesen.

2. Besteht kein Förderverein, kann wie folgt verfahren werden: