Die Frage, ob die Publikation von Mitgliederzeitschriften öffentlich-rechtlicher Körperschaften durch gewerbliche Unternehmen als umsatzsteuerpflichtiges Tauschgeschäft zu beurteilen ist, war Gegenstand einer Erörterung der Umsatzsteuerreferatsleiter des Bundes und der Länder.
Der umsatzsteuerlichen Würdigung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Eine Kammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist alleinige Herausgeberin, Eigentümerin und Inhaberin aller Rechte ihrer Mitgliederzeitschrift. Diese Mitgliederzeitschrift setzt sich aus einem redaktionellen Teil und einem umfangreichen Anzeigenteil zusammen.
Mit der Gestaltung, Herstellung und Verteilung sowie der Wahrnehmung des Anzeigengeschäfts der Mitgliederzeitschrift wurde ein Verlag beauftragt. Dieser verpflichtete sich sämtliche Kosten der Herstellung und des Vertriebs inklusive der Versandvorbereitung zu übernehmen. Durch die Kammer erfolgte lediglich die Zahlung eines Portokostenzuschusses.
Zur Deckung der Kosten standen dem Verlag jedoch die gesamten Einnahmen aus dem Anzeigen- und Beilagengeschäft zu.
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