OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.01.2015
S 7100 A - 141 - St 110

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.01.2015 (S 7100 A - 141 - St 110) - DRsp Nr. 2015/80154

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 28.01.2015 - Aktenzeichen S 7100 A - 141 - St 110

DRsp Nr. 2015/80154

Umsatzsteuerliche Behandlung von Warentermingeschäften; Umsatzsteuerliche Beurteilung der Warenterminbörse für den Agrarhandel in Hannover

1. Termingeschäfte

Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart oder bestimmt sich aufgrund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes spekulatives Element, weil die Verkäufer im Zeitablauf fallende Preise erwarten, die Käufer dagegen mit steigenden Preisen rechnen.

Forwards und Futures sind unbedingte Termingeschäfte, die rechtlich bindend vereinbart werden und in welchen sich die Vertragsparteien verpflichten, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine bestimmte Art und Menge eines Gutes zu kaufen oder zu verkaufen, wobei der Preis entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird oder sich aufgrund des börsenmäßig festgestellten Kurses für die Ware im Erfüllungszeitpunkt bestimmt.