OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.03.2000
S 2252 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.03.2000 (S 2252 A) - DRsp Nr. 2008/84661

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 29.03.2000 - Aktenzeichen S 2252 A

DRsp Nr. 2008/84661

Ermittlung und Veröffentlichung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds durch das Bundesamt für Finanzen

Die Ausschüttungen sowie die als ausgeschüttet geltenden Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Stpfl. sind. Die Ermittlung der stpfl. Erträge richtet sich nach § 17 Des Auslandsinvestmentgesetzes (AuslInvestmG) für die Instrumentanteile, deren öffentlicher Vertrieb im Inland zulässig ist oder die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (sog. registrierte Investmentvermögen) bzw. nach § 18 AuslInvestmG für die übrigen (nichtregistrierten) Investmentvermögen. Die Ermittlung und Nachprüfung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds obliegt nach § 5 Abs. 4 FVG dem Bundesamt für Finanzen (BfF). Diese Erträge sowie die zum Jahresende maßgeblichen Rücknahmepreise oder Kurse wurden für Zeiträume bis 1992 vom BfF in Form einer verbindlichen Verwaltungsanweisung im BStBl Teil I veröffentlicht (Fundstellen s. u.).