Die Vermietung und Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen für die Dauer von höchstens fünf Jahren ist eine begünstigte Tätigkeit, wenn sie an Existenzgründer erfolgt (vgl. Nr. II.8 der Karte L 1). Die Vermietung und Verpachtung derartiger Räumlichkeiten
an andere Unternehmen als an Existenzgründer oder
an Existenzgründer über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus
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