Nach der Einführung der neuen Sätze 4 und 5 in § 3 Abs. 9 UStG mit Wirkung ab dem 27. Juni 1998 durch das Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 1998 (BGBl I S.
Werden die Restaurationsleistungen im Zusammenhang mit Reiseleistungen erbracht, ergeben sich durch die Rechtsänderung nachfolgende Auswirkungen:
1. Restaurationsleistungen als Reisevorleistungen einer unter die Margenbesteuerung nach § 25 Abs. 1 UStG fallende Reiseleistung:
Der Ort der unter die Margenbesteuerung nach § 25 UStG fallenden Reiseleistung bestimmt sich gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 UStG unverändert nach § 3 a Abs. 1 UStG.
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