OFD Hannover - Verfügung vom 06.10.2000 S 2284 - 419 StH 215
OFD Hannover - Verfügung vom 06.10.2000 (S 2284 - 419 StH 215) - DRsp Nr. 2008/81257
OFD Hannover, Verfügung vom 06.10.2000 - Aktenzeichen S 2284 - 419 StH 215
DRsp Nr. 2008/81257
§ 33 EStG Aufwendungen für ein Mediationsverfahren als Ehescheidungskosten
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für den Abzug von Aufwendungen für ein Mediationsverfahren als Ehescheidungskosten nach § 33EStG Folgendes:
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