Das FG Münster hat in seinem rechtskr. Urt. v. 12.5.1998 (EFG 1998 S.
Demgegenüber hat das FG Nürnberg in seinen nicht veröffentlichten Urt. v. 27.5. (
Die FinVerw hat gegen die Urt. Revision eingelegt (Az. des BFH: V R 78 und 82/98). Haben Unternehmer ausdrücklich den nach der 1 %-Regelung ermittelten Wert als Bemessungsgrundlage für den Leistungs-Eigenverbrauch der nichtunternehmerischen Kfz-Nutzung übernommen, ruhen Einsprüche gegen Umsatzsteuerbescheide deshalb nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO, soweit sie mit der Doppelbelastung durch USt begründet werden. Eine Aussetzung der Vollziehung kommt nicht in Betracht.
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