Zur Frage der Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit bei der Abgabe von Impfstoffen durch Ärzte bittet die OFD, gem. dem Ergebnis der Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung zu vertreten:
Die Abgabe von Impfstoffen im Rahmen der Durchführung von Impfungen durch Ärzte ist unselbständiger Teil der ärztlichen Heilbehandlung. Für diese Beurteilung ist es unbeachtlich, dass der Impfstoff in der Rechnung als gesonderte Position ausgewiesen wird. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend.
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