Für die personelle Einkommensteuerveranlagung für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige 1999 wurden - wie bereits in der o. g. Veranlagungsverfügung angekündigt - folgende Vordrucke neu aufgelegt:
Anlage ESt 2 AV - 1 R (99) | Verlustrücktrag nach § 10 d EStG - Einzelveranlagung - |
Anlage ESt 2 AV - 2 R (99) | Verlustrücktrag nach § 10 d EStG - Zusammenveranlagung - Verlustrücktrag bis 2.000.000 DM - |
Anlage ESt 2 AV - 3 R (99) | Verlustrücktrag nach § 10 d EStG - Zusammenveranlagung - |
Die Vordrucke zur Berechnung des Verlustrücktrags nach § 10 d Abs. 1 EStG wurden aufgrund der Neuregelung des Verlustabzugs durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 erforderlich. Sie wurden als Anlage zum Einkommensteuer - Berechnungsbogen ESt 2 A bzw. ESt 2 G entworfen, können - z. B. im Rechtsbehelfsverfahren - aber auch zur Erläuterung der maschinellen Berechnung des Verlustrücktrags nach § 10 d Abs. 1 EStG verwendet werden.
Die Vordrucke sind den Finanzämtern in einer geschätzten Anzahl zugegangen.
Zu den Vordrucken bemerkt die OFD Folgendes:
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