Die Bezirksregierungen waren bislang die zuständige Landesbehörde für die Erteilung der Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG.
Mit dem Wegfall der Bezirksregierungen zum 01.01.2005 im Zuge der Verwaltungsmodernisierung bestimmt sich nach dem Beschluss der Landesregierung vom 13.07.2004 die Zuständigkeit mit Wirkung vom 01.01.2005 wie folgt:
Zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG ist das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (s. Beschluss der Landesregierung vom 13.07.2004 - MWK-33-01472 - VORIS 20100 - Nds. MBl. 2004 S. 690).
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