Zuwendungen, die im Jahr 1999 erfolgt sind, sind wie bisher zu bestätigen. Die im Bundessteuerblatt 1999 I S. 979 veröffentlichten amtlichen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen (vgl. auch meine Verfügung vom 10. Januar 2000, Az. w. o.) sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem Jahr 2000 zu verwenden. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 30. Juni 2000 noch die nach dem bisherigen Muster erstellten Spendenbestätigungen weiter verwendet werden.
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