Das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz - ZustRG) vom 25. Juni 2001 wurde am 27. Juni 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2001 I S.
Das Gesetz bezieht die Zustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren abweichend vom bisherigen Recht (Zustellung nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes - VwZG) in die Regelungen der ZPO ein. § 53 Abs. 2 FGO wurde durch Art.
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