Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Merkblätter zur
Entlastung von deutscher Abzugssteuer gemäß § 50a Abs. 4 EStG aufgrund von
Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gemäß §
aufgelegt.
Beim Bundesamt für Finanzen sind Merkblätter mit zusätzlichen Informationen zur
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