Die Einzelheiten zur Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1. April 1998 von 15 % auf 16 % ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 10. Februar 1998 -
Zur Klarstellung der in Tz. 36 des o. g. BMF-Schreibens enthaltenen Regelung weist die OFD auf Folgendes hin:
Tätigt der Unternehmer Umsätze zum allgemeinen und zum ermäßigten Steuersatz, hat er Entgeltsminderungen selbstverständlich auf beide Umsatzgruppen anzuwenden.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|