Zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Beiträge an ausländische gesetzliche Versorgungssysteme, die mit den deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern vergleichbar sind. Als Anlage wird eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG übersandt, die als Arbeitshilfe gedacht ist. Sie dient der Unterstützung bei der Entscheidung, ob Beiträge zu einem ausländischen Alterssicherungssystem als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG abziehbar und dessen Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG nachgelagert zu besteuern sind. Mit der Auswahl der in der Übersicht enthaltenen Staaten wird die weitaus überwiegende Zahl der Fälle in der Praxis erfasst. Die in der Übersicht getroffene Aussage zum Besteuerungsrecht basiert auf dem Stand der
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