Zur Frage der Besteuerung nachträglich gezahlter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist folgende Auffassung zu vertreten:
Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören neben den laufenden Bezügen (Löhne, Gehälter u. Ä.) auch nachträglich gezahlte Vergütungen wie Tantiemen und Gratifikationen. Da diese in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der in der Vergangenheit ausgeübten Tätigkeit stehen, hat der Staat das Besteuerungsrecht, der nach dem jeweils zu diesem Zeitpunkt geltenden
Fall:
Ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter einer deutschen Betriebsstätte eines US-Unternehmens (Drittstaat-Arbeitgeber) ging in 2002 kurzfristig (unter 183 Tage) seiner beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet nach. Er erhielt in 2002 laufende Bezüge.
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