In Ergänzung des AO -AnwendungserlassesAO -Kartei § 364b AO Karte 1 weist die OFD auf Folgendes hin:
Das sofortige Setzen einer Ausschlussfrist nach § 364b AO ist auch in Schätzungsfällen i. d. R. nicht ermessensgerecht. Deshalb ist der Einspruchsführer zunächst mit „einfacher” Fristsetzung zur Abgabe von Erklärungen und Beweismitteln aufzufordern.vgl. Textbausteine a357.8 und a357.9
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