Es ist die Frage gestellt worden, ob bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft nach §
Sachverhalt
Die Personengesellschaft B hält eine Beteiligung an der C-GmbH. Die Mitunternehmerin A-GmbH veräußert ihre Beteiligung an der B an einen Dritten. In dem Veräußerungsgewinn der A-GmbH aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils sind auch stille Reserven enthalten, die auf die Beteiligung der B an der C-GmbH entfallen.
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