AltEinkG
Die Besteuerung von Altersbezügen hat sich durch das Alterseinkünftegesetz ab dem VZ 2005 grundlegend geändert. Seit dem VZ 2005 ist zwischen Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus der sog. Basisversorgung einerseits und Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus anderen Vorsorgeeinrichtungen zu unterscheiden.
Bisherige Weisungen
Ergänzend zu der Verfügung vom 19.9.2005 S 2275 - St 224, der Verfügung vom 20.12.2005 S 2113 - St 1 und der Verfügung zur Niederschrift über die Dienstbesprechung zu Fragen der Besteuerung von Grenzgängern vom 10.5.2006, S 1368 - St 226 (korrigiert mit Verfügung vom 6.6.2006, DB- GG CH 2006), bittet die OFD bei der steuerlichen Behandlung von Ein- und Auszahlungen in eine Schweizer Pensionskasse ab dem VZ 2005 Folgendes zu berücksichtigen:
„wie” Basisversorgung
Schweizer Pensionskassen sind nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung „wie” eine deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu behandeln. Folgende Gründen sprechen für diese Zuordnung:
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