Persönlicher Höchstbetrag
Bei zusammenveranlagten Ehegatten bestimmt sich der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen aus der Summe der jedem Ehegatten unter seinen persönlichen Voraussetzungen zustehenden Höchstbetrag.
Checkliste in FAIR
Die beiliegende Checkliste zur Bestimmung der Höchstbeträge weist häufig vorkommende Fallvarianten und die den Ehegatten jeweils zustehenden Höchstbeträge aus.
Tätigkeit Ehemann | Höchst- betrag Ehemann | Tätigkeit Ehefrau | Höchst- betrag Ehefrau | |
Arbeiter, Angestellter | 1.500,- | Arbeiterin, Angestellte | 1.500,- | sowohl für den Ehemann als auch für die Ehefrau werden steuerfreie Leistungen/Zuschüsse iSd. § 3 Nr. 62 EStG erbracht |
1.500,- | Arbeitslos [Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)] | 1.500,- | für den Ehemann werden steuerfreie Leistungen/Zuschüsse iSd. § 3 Nr. 62 EStG erbracht; die Ehefrau ist kostenlos in der Familienversicherung mitversichert | |
1.500,- | Arbeitslos [Bezieher von Arbeitslosengeld] | 1.500,- | für den Ehemann werden steuerfreie Leistungen/Zuschüsse iSd. § 3 Nr. 62 EStG erbracht; die Ehefrau als Bezieherin von Arbeitslosengeld ist nach § |
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