Der Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 203 Abs. 2 BewG, der von der Deutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen errechnet wird, beträgt
auf den 02.01.2012: 2,44 Prozent.
Der Basiszins auf den 02.01.2012 ist für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 anzuwenden (BMF v. 02.01.2012; IV D 4 - S 3102/07/10001).
Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen Vermögensbewertung” eingestellt.
Im Auftrag
gez. Hill
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