Rechtliche Grundlagen
Für die Bearbeitung der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2008 sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes - EStG 2002 - i.d.F. vom 19.10.2002 (BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen vom 28.5.2007 (BGBl. 2007 I S.
Neue LStR 2008
Außerdem gelten die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -, insbesondere die R 39.1 bis R 39a.3
Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2008 wird insbesondere auf folgende Neuregelungen hingewiesen:
Neue Höchstbeträge bei Spenden
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S. der §§ 52 bis 54 AO können ab 2007 insgesamt bis zu
20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (bisher 5 % bzw. 10 %) oder
alternativ bis zu 4 Promille (bisher 2 Promille) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
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