Ab 2005 ausschließlich Beleglesevordrucke
Im Rahmen des Projekts SESAM (Steuererklärungen scannen, archivieren und maschinell bearbeiten) werden in Baden-Württemberg die Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke 2005 (ohne Feststellungsvordrucke) ausschließlich als Beleglesevordrucke aufgelegt. Die Beleglesevordrucke werden über den Zentralversand verschickt und sind bei der ZIA auszulegen.
Ausnahme: Feststellungsvordrucke
Die Feststellungsvordrucke wurden im bisherigen Layout aufgelegt. Die Einkommensteuererklärungsvordrucke (Anlagen L, GSE, KAP, FW, SO und AUS), die mit der Feststellungserklärung einzureichen sind, wurden ebenfalls für diese Feststellungsfälle im bisherigen Layout aufgelegt.
Wahrheitsversicherung entfallen
Auf die Wahrheitsversicherung kann künftig nach einem Beschluss der BP-Referatsleiter Bund in den Erklärungsvordrucken verzichtet werden.
Hinweis auf Einnahmenüberschussrechnung
Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV müssen Steuerpflichtige erstmals für das Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2004 beginnt, eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgeben, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt wird (so genannte „Anlage EÜR”).
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