Preisgelder, die an die Pferdebesitzer anlässlich von Pferderennen gezahlt werden, fallen grds. unter Art.
Ungeachtet der
Einzelheiten zum Freistellungsverfahren sowie spezielle Antragsvordrucke für den Pferdesport befinden sich im Internet unter www.bzst.de. Weitere Informationen enthält auch die Fortbildung zu den „Aktuellen Rechtsänderungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vom März 2009”.
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