In letzter Zeit mehren sich Gestaltungen, in denen kommunale Versorgungsunternehmen (Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung) in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben werden. Die Städte und Gemeinden sind dabei regelmäßig Kommanditistinnen und damit Mitunternehmerinnen der PersGes.
Auf Bundesebene wurde entschieden, dass die Zahlung einer Konzessionsabgabe in diesen Fällen für das Versorgungsunternehmen auch dann eine abziehbare BA ist, wenn die Gebietskörperschaft mittelbar oder unmittelbar an dem Versorgungsunternehmen in der Rechtsform der PersGes beteiligt ist. Die Kommune erhält die Konzessionsabgabe für die Einräumung des Rechts der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen.
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