Das Branntweinmonopolgesetz (
Für landwirtschaftliche Brennereien wird nach §
Für gewerbliche Brennereien endet die Festsetzung des Jahresbrennrechts mit dem Betriebsjahr 2005/2006. Für gewerbliche Brennereien werden die Jahresbrennrechte für die Betriebsjahre 2001/2002 bis 2005/2006 auf 50 v.H. des regelmäßigen Brennrechts festgelegt. Gewerbliche Brennereien können auch schon vor dem Ende des Betriebsjahrs 2005/2006 aus dem Monopol ausscheiden und erhalten dafür von der Bundesmonopolverwaltung einen Ausgleichsbetrag pro Hektoliter regelmäßiges Brennrecht und verbleibendem Betriebsjahr.
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