OFD Karlsruhe - Verfügung vom 10.09.2002
S 7100 B- St 344

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 10.09.2002 (S 7100 B- St 344) - DRsp Nr. 2008/91904

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 10.09.2002 - Aktenzeichen S 7100 B- St 344

DRsp Nr. 2008/91904

§ 1 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung des Gebrauchtwagengarantiesystems der Multipart Automobilservice GmbH

Die Firma Multipart Automobilservice GmbH (Multipart) bietet seit 1994 bundesweit Autohändlern alternativ zu herkömmlichen Garantieversicherungen ein Händlergarantiesystem an, das nach eigenen Angaben mit dem Bundesamt für Versicherungswesen abgestimmt und als reine Dienstleistung anerkannt wurde.

Zwischen Multipart und dem Kfz-Händler wird eine Vereinbarung getroffen, in der sich Multipart verpflichtet, die technische Abwicklung von Schadensregulierungsansprüchen, die gegen den Gebrauchtwagenhändler geltend gemacht werden, zu übernehmen. Der Händler zahlt pro Fahrzeug für die technische Abwicklung einschließlich Unterlagen eine Bearbeitungsgebühr. Zusätzlich zahlt er pro Fahrzeug einen Rücklagenbetrag (Rückstellung), den Multipart kalkuliert und der mögliche Garantieansprüche des Käufers abdecken soll. Die Rücklagenbeträge werden treuhänderisch in einem Rücklagenfonds des Händlers verwaltet. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Verbleibende Überschüsse werden dem Händler zu 50-80 % zurückerstattet, der Rest ist Gewinnanteil bei Multipart. Sowohl Bearbeitungsgebühr als auch Rücklagenbetrag werden dem Händler in einer Summe unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer berechnet.