Die Tierkörperbeseitigung (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verarbeiten und Beseitigen von Tierkörpern oder Tierteilen) ist eine hoheitliche Tätigkeit der beseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (Tierische Nebenprodukte - Beseitigungsgesetz - TierNebG, vormals
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