BFH-Urteil v. 18.08.2005
Widerspruch zu R161 (6) Sätze 4 u. 5
Der BFH hat in seinem Urteil vom 18.08.2005
Unterster Wert
Des weiteren hat der BFH im o.g. Urteil bestimmt, dass aus einer Richtwertkarte, die für Grundstücke in einer Richtwertzone eine Preisspanne nennt, bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für unbebaute Grundstücke in diesem Gebiet nach § 145 Abs. 3 BewG nur der unterste Wert der angegebenen Wertspanne übernommen werden kann.
Keine Preisspannen
Keine grundsätzliche Anerkennung des untersten Werts
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