OFD Karlsruhe - Verfügung vom 13.02.2006
S 3300 0/5/4 - St 435

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 13.02.2006 (S 3300 0/5/4 - St 435) - DRsp Nr. 2008/89809

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 13.02.2006 - Aktenzeichen S 3300 0/5/4 - St 435

DRsp Nr. 2008/89809

Feststellung von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse der Gemeinden

BFH-Urteil v. 18.08.2005

Widerspruch zu R161 (6) Sätze 4 u. 5

Der BFH hat in seinem Urteil vom 18.08.2005 II R 62/03 (BStBl 2006 II S. 5) entschieden, dass ein Bodenwert, den der Gutachterausschuss für den Zustand „erschließungsbeitragspflichtig” ermittelt hat, für solche Grundstücke maßgebend und unverändert zu übernehmen ist, für die noch eine Erschließungsbeitragspflicht besteht. Auf den tatsächlichen Erschließungszustand des Grundstücks kommt es entgegen R 161 Abs. 6 Sätze 4 und 5 ErbStR 2003 nicht an.

Unterster Wert

Des weiteren hat der BFH im o.g. Urteil bestimmt, dass aus einer Richtwertkarte, die für Grundstücke in einer Richtwertzone eine Preisspanne nennt, bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für unbebaute Grundstücke in diesem Gebiet nach § 145 Abs. 3 BewG nur der unterste Wert der angegebenen Wertspanne übernommen werden kann.

Keine Preisspannen

Keine grundsätzliche Anerkennung des untersten Werts