Der o.g. Vordruck wurde auf Bundesebene überarbeitet. Der Vordruck wird gedruckt. Ein geschätzter Bedarf wird den Erbschaftsteuerstellen zur Verfügung gestellt. Weitere Vordrucke können bei der Drucksachenverwaltung der Oberfinanzdirektion bestellt werden. Es wird gebeten, den Vordruck in die Mustersammlung aufzunehmen. Die bisherigen Vordrucke sind auszusondern.
Die Ableitung des Werts des Betriebsvermögens aus der letzten Bilanz vor dem Bewertungsstichtag dient der Vereinfachung. Der abgeleitete Wert soll mit dem Wert des Betriebsvermögens bei Erstellung einer Zwischenbilanz auf den Bewertungsstichtag möglichst übereinstimmen. Bei Vorliegen einer Zwischenbilanz werden die Kapitalkonten der Gesellschafter unter Berücksichtigung der Vorweggewinnanteile ermittelt.
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