BMF-Schreiben vom 14.3.2006
Mit dem BMF-Schreiben vom 14.3.2006, BStBl 2006 I S. 253, ist ein überarbeiteter Erlass zur Erbauseinandersetzung herausgegeben worden, der das BMF-Schreiben vom 11.1.1993, BStBl 1993 S. 62, Anhang 13 I im EStH 2005, ablöst.
Anpassung an Rechtsänderungen
Die Überarbeitung war wegen der seit 1993 ergangenen Rechtsänderungen, in erster Linie der Regelungen in § 6 Abs. 3 EStG (weitergehende Nachfolgevorschrift des § 7 Abs. 1 EStDV zur sog. Fußstapfentheorie beim Übergang von Betrieben und Mitunternehmeranteilen) und in § 16 Abs. 3 EStG zur Realteilung (vgl. dazu das BMF-Schreiben vom 28.2.2006, BStBl 2006 I S. 228, sowie das Fortbildungsmanuskript „Besteuerung von Personengesellschaften: Praxisrelevante Rechtsänderungen” vom Juli 2006, FAIR/ESt/Fortbildung), und wegen der seither ergangenen BFH-Rechtsprechung erforderlich.
Zeitliche Anwendung
Die Regelungen im BMF-Schreiben vom 14.3.2006, a.a.O., sind grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Erbauseinandersetzungen vor dem 1.1.2001 gilt weiterhin der „alte” Erlass vom 11.1.1993, a.a.O, und zwar einschließlich der dortigen Übergangsregelungen.
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